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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-46855

Änderungen bei der Anrechnung einer NVA-Unfallrente bei Bezug von SGB-XII-Leistungen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen hat die Bitte der Bundesregierung an die obersten Landessozialbehörden geführt, sich über den Umgang mit dem Problem derjenigen Personen zu informieren, deren NVA-Unfallrente beim Bezug von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (zum Beispiel Grundsicherung im Alter) voll angerechnet wird (siehe die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 35 auf Bundestagsdrucksache 17/6856 aus dem Jahr 2011)?<br /> <br /> Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung für eine analoge Regelung zu der ab dem 1. Juli 2011 geltenden Fünften Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (BGBl. 2011 I S. 1175), um auch diejenigen Personen, deren NVA-Unfallrente voll auf die Leistungen nach dem SGB XII (zum Beispiel Grundsicherung im Alter) angerechnet wird, mit den ehemaligen Bundeswehrangehörigen gleichzustellen, die eine Verletztenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen und denen ein Freibetrag erhalten bleibt?