Änderungen am Zeitplan für den Probebetrieb des neuen Schiffshebewerks Niederfinow
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen haben sich am zuletzt im Juli 2021 (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/31445) bekannt gegebenen Zeitplan für den Probebetrieb des neuen Schiffshebewerks Niederfinow ergeben (bitte jeweils für Probebetrieb, Fertigstellung – Gesamtanlage, VOB-Abnahme, Verkehrsfreigabe sowie Abschluss der Restarbeiten angeben), und welche Auswirkungen hat dies auf den durch die Bundesregierung angestrebten Vergleich mit dem Baukonsortium (wodurch die Baukosten um inzwischen voraussichtlich rund 200 Mio. Euro steigen werden www.faz.net/aktuell/technik-motor/technik/der-neue-aufzug-fuer-schiffe-deutschlands-superlift-17640832.html) vor dem Hintergrund, dass Zahlungen zur Schlussrechnung erst fließen sollten, wenn das gesamte Bauobjekt sowohl mängelfrei als auch die vereinbarte Bauleistung vollständig fertiggestellt ist?