Änderung von § 6 der Krankenkassen-Werbemaßnahmen-Verordnung
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Welche Änderungen wird es im, laut der Antwort auf meine Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 19/28936 noch in dieser Legislaturperiode geplanten, neuen Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur KrankenkassenWerbemaßnahmen-Verordnung (KKWerbeV), § 6 Werbung bei Sportveranstaltungen geben, und beinhaltet § 6 weiterhin ein absolutes Verbot der Banden- und Trikotwerbung im Spitzen- und Profisport (bitte begründen)?</div>