Änderung im Patientendaten-Schutz-Gesetz in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem konkreten Grund war die Änderung im Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur, dass für die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Einwilligung benötigt wird, im Wortlaut des Änderungsantrags, den die Bundesregierung der obersten Bundesbehörde für Datenschutz (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI) in Form einer sog. Formulierungshilfe zur Stellungnahme vorgelegt hatte, nicht enthalten, und wie bewertet die Bundesregierung dieses nach meiner Auffassung datenschutzrechtlich bedenkliche Vorgehen (www.heise.de/tp/features/Oberster-Datenschuetzer-und-73-Mio-Buerger-ausgetrickst-4863346.html)?