Änderung gesetzlicher Regelungen zur Festlegung von Mietstufen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass beispielsweise auf den ostfriesischen Inseln in Niedersachsen die durchschnittlichen Mietprei-se stark von den Mietstufen (I + II) der zugehörigen Landkreise abweichen (www.langeoognews. de/langeoog-aktuell/aktuelles/immobilienpreise-vertreiben-auch-einheimische-20147/3b6b5c8e7 69634b79cbe4d0ed2b5ccbb/), bei der künftigen Wohngeldreform die Regelung im Wohngeldgesetz (WoGG), wonach erst Orte mit einer Einwohnerzahl von über 10 000 eigene Mietenstufen festlegen können, zu ändern, und welche weiteren Maßnahmen bzw. Überlegungen plant bzw. hat die Bundesregierung – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Land Niedersachsen – zur Lösung des angespannten Mietwohnungsmarktes für die besonderen Probleme der ostfriesischen Inseln?