Änderung gesetzlicher Regelungen zur Ermöglichung einer Namensänderung für verheiratete sorbische Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes, die es verheirateten sorbischen Frauen ermöglicht, den Nachnamen ihres Ehemannes unter Hinzufügung der nach sorbischer Tradition üblichen Endung „owa“ anzunehmen, und wenn nein, warum nicht?