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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-21852

Änderung des Widerrufsrechts bei der Aberkennung eines Flüchtlingsstatus wegen der vor dem EuGH bezweifelten Übereinstimmung mit der EU-Qualifikationsrichtlinie

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Geht die Bundesregierung nach den Empfehlungen des EU-Generalanwalts, denen der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Regelfall folgt, vom 15. September 2009 zu den Bedingungen für die Aberkennung eines Flüchtlingsstatus immer noch davon aus, &bdquo;dass die deutsche Rechtslage im Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) steht&ldquo; (Bundestagsdrucksache 16/9252, Frage 2, bitte begründen), und beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Entscheidung des EuGH ein Moratorium für die Widerrufsverfahren, in denen allgemeine Gefahren im Herkunftsstaat zumindest nicht ausgeschlossen werden können (bitte begründen)?<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine Änderung des deutschen Widerrufsrechts nicht nur angesichts der zu erwartenden Entscheidung des EuGH für erforderlich, sondern auch angesichts des Umstands, dass nach EUROSTATAngaben in keinem anderen Land der EU Widerrufe auch nur ansatzweise von solch quantitativer Bedeutung sind wie in Deutschland (im Zeitraum 1. Januar 2008 bis 30. Juni 2009 verzeichnete Deutschland fast 50-mal so viele Widerrufe wie Frankreich, das an zweiter Stelle folgte, viele Länder verzeichneten keinen einzigen Widerruf), und dass nur etwa 17 Prozent aller gerichtlich angefochtenen Widerrufsbescheide von den Verwaltungsgerichten bestätigt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/ 12377, Frage 11, bitte im Hinblick auf beide Teilaspekte der Frage differenziert und begründet antworten)?