Änderung des Vormundschaftsrechts und weitere familienrechtliche Maßnahmen
Verbesserungen im Vormundschaftsrecht in Bezug auf das Verhältnis von Mündel und Vormund, Konkretisierung der Personensorgepflichten, stärkere Berücksichtigung der Mündelinteressen, Beschwerdemöglichkeiten, Förderung der Einzelvormundschaft vor Amtsvormundschaft, Qualitätssicherung, Vermeidung von Interessenkonflikten, verbesserte Verfahrensregelungen für Kindschaftssachen, Fortbildungspflicht der Richter, rechtliche Absicherung länger bestehender Pflegeverhältnisse, Adoptionsmöglichkeit