Änderung des Versammlungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erwägt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen des Landesversammlungsgesetzes Berlin, ähnliche Generalklauseln in das Versammlungsgesetz des Bundes zu implementieren, die erlauben, Versammlungen, die „geeignet [sind] den öffentlichen Frieden zu stören“ oder bei denen „zum Hass aufgestachelt“ wird, zu verbieten (vgl. nur Berliner Zeitung vom 20. September 2020, www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/will-rot-rot-gruen-rechte-demonstrationen-in-berlin-verbieten, zuletzt abgerufen am 23. September 2020), wenn nein, warum nicht?