Änderung des Umsatzsteuergesetzes für Gewerbetreibende bei Spenden von Backwaren und anderen Sachzuwendungen an Tafel-Initiativen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, damit Gewerbetreibenden nicht länger umsatzsteuerbedingt (§ 3 Absatz 1 UStG) Kosten entstehen, wenn sie an die örtlichen Tafeln Backwaren oder andere Sachzuwendungen spenden, und wann ist mit einer Änderung zu rechnen, die die finanzielle Belastung der Spender beendet?