Änderung des Telemediengesetzes im Hinblick auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bezieht sich die Ankündigung, Provider zu verpflichten die IP-Adressen der Absender von strafrechtlich relevanten Postings zu übermitteln (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gegen-extremismus-und-hass-1686442) aus dem Maßnahmenpaket zu Rechtsextremismus und Hasskriminalität, auch auf eine geplante Änderung von § 14 Absatz 3 des Telemediengesetzes, und wenn nein, warum nicht?