Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Einführung eines barrierefreien Notrufsystems
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso wurde entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (S. 93 f.) keine Änderung am Telekommunikationsgesetz vorgenommen, um ein barrierefreies Notrufsystem (zentrale Nummer für SMS-Notrufe oder Notruf-App) einzuführen, und wann ist mit der verbindlichen Vereinbarung aller Verantwortlichen zur Bearbeitung von Notrufverbindungen durch Echtzeitdienste zu rechnen, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 7 des Abgeordneten Hubert Hüppe auf Bundestagsdrucksache 18/8659 angekündigt wurde?