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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-23683

Änderung des Pflegezeitgesetzes bezüglich Aufteilung der Pflegezeit

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Form und unter welchen Bedingungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer plant die Bundesregierung ggf. angesichts eines aktuellen Urteils des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az. 12 Ca 1792/09), wonach die Pflegezeit nach § 3 des Pflegezeitgesetzes pro pflegebedürftigem Angehörigen nur einmal ununterbrochen bis zu einer Gesamtdauer von sechs Monaten beansprucht werden kann, Änderungen am Pflegezeitgesetz, die eine Aufteilung der Pflegezeit künftig ermöglichen sollen?<br /> <br /> Weshalb plant die Bundesregierung keine Änderungen, sofern solche Änderungen nicht beabsichtigt sind, und deckt sich dies mit dem Ziel des Pflegezeitgesetzes nach § 1, die &bdquo;Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern&ldquo; und der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP getroffenen Vereinbarung, Erwerbstätigkeit und die Unterstützung pflegebedürftiger Angehöriger besser in Einklang bringen zu wollen?