Änderung des Paragraphen 50 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 13012957)
Änderung von § 50 Landwirtschaftsanpassungsgesetz: keine Rückzahlung von vor einem LPG-Beitritt aufgenommenen Krediten, die beim Eintritt in die LPG erlassen wurden
Änderung von § 50 Landwirtschaftsanpassungsgesetz: keine Rückzahlung von vor einem LPG-Beitritt aufgenommenen Krediten, die beim Eintritt in die LPG erlassen wurden