Änderung des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes für Sorbinnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchem Ergebnis kommt die Bundesregierung beim Prüfauftrag aus dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12542, Abschnitt III Nummer 3, "ob das Minderheiten-Namensänderungsgesetz dahingehend novelliert werden kann dass es den Sorbinnen künftig möglich ist, die in der sorbischen Sprache vorgesehene spezifische weibliche Form des Nachnamens zu führen", und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Sorbinnen die spezifisch weibliche Form ihres Nachnamens führen können dürfen?