Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes (G-SIG: 12010506)
Ergänzung des § 69 LPG-Gesetz: Einräumung einer viermonatigen Fristverlängerung zur Umwandlung und Registereintragung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, deren bereits vorliegende DM-Eröffnungsbilanz durch den Raiffeisen-Prüfverband noch nicht bearbeitet wurde; Einzelfallprüfung durch den zuständigen Landeslandwirtschaftsminister bei weiteren, nachweislich unverschuldeten Stockungen des Umwandlungsprozesses