Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes für eine erweiterte Bereitstellung von Informationen in der Heizkostenabrechnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung einzelner Punkte im Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG), damit alle Energieversorger ihren Kunden für Rechnungen ab Januar 2025 alle notwendigen Informationen für die Aufteilung des CO2-Preises in der Heizkostenabrechnung zur Verfügung stellen können, was nach mir vorliegenden Informationen derzeit nicht möglich ist, und wenn ja, wird eine Änderung im CO2KostAufG auch die von Wohnungs- und Immobilienunternehmern beklagte Diskrepanz, wie mir ebenfalls zugetragen wurde, zwischen tatsächlichen und pauschalierten Kosten beheben?