Änderung des EGBGB zur Verhinderung von Handschuhehen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Bitte der Innenministerkonferenz vom 16. Juni 2023 nachgekommen, zum besseren Schutz potenzieller Opfer von Zwangsheirat zu prüfen, wie die Stellvertretung bei der Eheschließung bzw. die Anerkennung sogenannter Handschuhehen durch Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) ausgeschlossen werden kann, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht?