Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (G-SIG: 11001484)
Einräumung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Personalratswahlen und des Teilnahmerechts an den Personalversammlungen für deutsche Ortskräfte an den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland durch Ergänzung des § 91 Abs.1 Nr.1 und Abs.2 PersVG um die Einfügung "nichtdeutscher Staatsangehörigkeit"