Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes für ein aktives Bestandsmanagement des Wolfs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung nach der erwartbaren Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention und in der EU-FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; vgl. Plenarprotokoll 20/187, S. 24240) eine entsprechende Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vornehmen und damit ein aktives Bestandsmanagement ermöglichen?