Änderung des Bundesarchivgesetzes zur Einführung einer Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme; Ermittlung des Kosten- und Personalaufwands
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag im Antrag „Das deutsche Filmerbe sichern“ (Bundestagsdrucksache 16/8504) geforderte und vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann, angekündigte Änderung des Bundesarchivgesetzes vornehmen, um eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme einzuführen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die im – dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages am 1. Juli 2009 vorgelegten – Positionspapier des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) als von ihm sinnvoll erachtete Grundlagenstudie durchzuführen, um den Archivierungsbedarf sowie den Kosten- und Personalaufwand für eine der Pflichtregistrierung im zweiten Schritt folgende generelle Pflichthinterlegung zu ermitteln, und wenn nein, warum nicht?