Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann ist mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) zu rechnen, und plant die Bundesregierung, im Zuge dessen die so bezeichnete Lücke des § 112a BetrVG (eingeschränkte Erzwingbarkeit von Sozialplänen bei reinen Personalabbaumaßnahmen und in jungen Unternehmen – unter vier Jahre alt – über die Einigungsstelle) zu schließen?