Änderung des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Straffreiheit bei einer Selbstversorgung schwerkranker Patienten mit Cannabis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus meiner Forderung, das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dahingehend zu ändern, dass Strafverfahren gegen schwerkranke Patientinnen und Patienten grundsätzlich eingestellt werden sollten, wenn diese im Rahmen einer ärztlich verordneten Cannabistherapie bei Lieferengpässen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13352, zu Frage 33) sich selbst mit Cannabis außerhalb der Apotheke versorgen und dieses besitzen?