Änderung des Bauziels des Straßenbauprojekts B015-G999-BY
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Überlegungen führten zum veränderten Bauziel des Straßenbauprojekts B015-G999-BY (Weiterbau der B 15 neu zwischen Landshut und Rosenheim) von ursprünglich N2/3 (Entwurf März 2013) zu aktuell N2/4 (Kabinettsbeschluss im Rahmen der Planungen zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (bitte aufschlüsseln nach Streckenabschnitten), und wie erklärt sich der nunmehr geringer angenommene Investitionsbedarf zwischen den beiden Vorlagen?