Änderung des § 92 SGB V aufgrund der Nichterstattung von psychotherapeutischen Sitzungen
Originaltext der Frage(n): <div><br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung des Gesetzes § 92 Absatz 6a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, vor dem Hintergrund, dass mir durch die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) bekannt geworden ist, dass probatorische Sitzungen während eines Klinikaufenthaltes außerhalb der Räume des Krankenhauses nicht von den Krankenkassen erstattet werden?<br /> </div>