Änderung des § 37 Absatz 2 und 3 EEG bezüglich der Besteuerung von Stromspeicherprojekten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann beabsichtigt die Bundesregierung, eine Gesetzesinitiative zur Änderung von § 37 Absatz 2 und 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) (2012) mit welchen konkreten Inhalten zu beschließen und in den Deutschen Bundestag einzubringen, da nach der beschlossenen Regelung Stromspeicherprojekte mit EEG-Umlage belegt werden und nach übereinstimmenden Aussagen aus der Branche deshalb vorhandene Stromspeicher stillgelegt und neue Projekte aufgegeben werden müssen?