Änderung der Zuverdienstgrenze im Bundesausbildungsförderungsgesetz analog zur Änderung der Minijobgrenze
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe führt die Bundesregierung an, die Zuverdienstgrenze im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nicht im Gleichschritt zum Inkrafttreten der neuen „Minijob“-Grenze von 450 Euro im Monat ebenfalls zum 1. Januar 2013 anzuheben, und ist noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende BAföG-Änderung vorgesehen?