Änderung der Zuständigkeit für die Betreuung junger Erwerbsfähiger im Zuge der Einführung der Kindergrundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso möchte die Bundesregierung, laut Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, dass künftig junge Erwerbsfähige in der Kindergrundsicherung nicht mehr durch die Jobcenter betreut werden, obwohl dadurch viele wichtige Instrumente und Strukturen zur Begleitung der jungen Menschen wegfallen?