Änderung der Vertretungsregelung des § 38 SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Änderung der Vertretungsregelung des § 38 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), nach der eine persönliche Prüfung der Identität nur beim Antragsteller erfolgt und auch nur er es ist, der persönlich beim Jobcenter vorstellig werden muss?