Änderung der Verkaufspraxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in sozialen Erhaltungsgebieten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Verkaufspraxis der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in sozialen Erhaltungsgebieten dahingehend zu ändern, dass vermietete Wohnimmobilien nicht mehr in Höchstpreisverfahren, sondern zum Verkehrswert vorrangig an Kommunen bzw. deren Wohnungsgesellschaften veräußert werden, um die Sicherung der sozialen Erhaltungsziele zu stärken?