Änderung der Unterschiede beim Eigenmittelbedarf der Bundesprogramme "Initiative Demokratie stärken" und "Toleranz fördern - Kompetenz stärken"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass bei Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Initiative Demokratie stärken“ 10 Prozent an Eigenmitteln im Gegensatz zu 50 Prozent an Eigenmitteln bei Projekten beim Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ erforderlich sind, und wenn das so ist, beabsichtigt die Bundesregierung die Regelung, wonach ein unterschiedlicher Bedarf an Eigenmitteln im Rahmen der beiden genannten Bundesprogramme benötigt wird, zu ändern?