Änderung der Störfall-Verordnung (G-SIG: 11001066)
Geltungsbereich der Verordnung für alle nach dem BImSchG genehmigungspflichtigen Anlagen, Erweiterung des stoffbezogenen Geltungsbereichs; Pflicht zur Anfertigung einer Risikoanalyse, Sicherheitspflichten: u.a. jährlicher Bericht der Störfallkommission an den Bundestag; Rechte der Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit; Ausweitung des Geltungsbereichs der 4. BImSchV: betr. u.a. Mengenschwelle, ab der Chemiekalienlager genehmigungspflichtig werden; Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Aufnahme des Versagensermessens der Behörde, Befristung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen, Aufnahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung