Änderung der ROM-I-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Aussage durch die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl in der Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 11. Dezember 2019, dass der FDP-Antrag zur Änderung der ROM 1-Verordnung (Bundestagesdrucksache 19/15044) zwar "den Nagel auf den Kopf getroffen" habe, die Bundesregierung jedoch nicht tätig werden könne, weil das Initiativrecht bei der EUKommission liege, bekannt, dass sie über den Rat der Europäischen Union (insbesondere im Rahmen der in sechs Monaten anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft) jederzeit gute Gelegenheit hätte, die Kommission gemäß Artikel 241 AEUV zu einer entsprechenden Initiative aufzufordern, und wird sie das tun, nachdem nach meiner Auffassung am 11. Dezember 2019 alle Bundestagsfraktionen dem FDP-Antrag inhaltlich zugestimmt haben?