Änderung der Regelung zum Mindestviehbesatz in der GAP-Direktzahlungen-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Möglichkeit bzw. die Absicht, die GAP-Direktzahlungen-Verordnung für das Jahr 2024 dahingehend zu ändern, dass im Rahmen der Öko-Regelung 4 "Dauergrünland-Extensivierung" die 40-TageRegelung beim Mindestviehbesatz als Fördervoraussetzung gestrichen wird, da diese Regelung für Almbetriebe nicht erfüllbar ist, und falls nein, warum nicht?