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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-83207

Änderung der Rechtslage für Messenger- und Over-the-Top-Kommunikationsdienste

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung anlässlich des Urteils des Amtsgerichts Bad Hersfeld (Aktenzeichen: F 120/17 EASO) politischen Handlungsbedarf, die Rechtslage für Messengerdienste im Speziellen und für Over-the-Top-Kommunikationsdienste (OTT-1 nach der Definition der Bundesnetzagentur) im Allgemeinen zu ändern, und erachtet die Bundesregierung eine Regelung für notwendig, welche die Anbieter in die Pflicht nimmt, die Daten der Nutzerinnen und Nutzer und Dritter effektiv zu schützen und Nutzerinnen und Nutzern solcher Dienste eine sichere Rechtsgrundlage schafft?