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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-62215

Änderung der Rechtslage bei der Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 des Betäubungsmittelgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwiefern stimmt die Bundesregierung dem Beschluss der 85. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom Juni 2014 zu, demzufolge die derzeitige Rechtslage, nach der die Zurückstellung der Strafvollstreckung gemäß § 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bei anstehender Verbüßung weiterer, nicht zurückstellungsfähiger Strafen weitgehend ausgeschlossen ist, geändert werden sollte, und inwieweit hält sie gesetzgeberische Maßnahmen für geboten, die auch in Fällen von nicht unter § 35 BtMG fallenden Abhängigkeitserkrankungen eine Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Behandlung der Abhängigkeitserkrankungen ermöglichen? </p>