Änderung der in der Europäischen Union verbreiteten Definition von Subventionen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, die in der Europäischen Union verbreitete Definition (gemäß der Internationalen Energieagentur – IEA) von Subventionen, wonach eine Subvention auf der Nachfrageseite dann vorliegt, wenn das inländische Preisniveau den um Transport- und Distributionskosten bereinigten Weltmarktpreis unterschreitet, breiter zu fassen und auch steuerliche Begünstigungen als Subvention auszuweisen, und welche konkreten Schritte unternimmt sie – auch als Gastgeber des G7-Gipfels 2015 – selbst, um der im Rahmen der G20 getroffenen Übereinkunft zum Abbau fossiler Subventionen Nachdruck zu verleihen?</p>