Änderung der gesetzlichen Regelung zur Aufstellung von Gerüsten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Basis welcher empirischen Erkenntnisse über eine seit dem Jahr 2003 verstärkte Gefährdung durch unsachgemäßen Gerüstbau, z. B. über vermehrt aufgetretene Unfälle an Gerüsten, hat die Bundesregierung die Entscheidung getroffen, im Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften die Aufstellung von Gerüsten einzuschränken, und besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, dass bei deutschlandweit nur 3.519 eingetragenen Gerüstbaubetrieben (Stand: 1. Januar 2020, www.zdh-statistik.de/application/stat_det.php?LID=1&ID=MDQ4MzI=&cID=00821) ein Engpass oder eine deutliche Verteuerung des Gerüstbauangebots entstehen könnte, z. B. wenn regionale Malerei- oder Stuckateurbetriebe für Arbeiten, welche ein Hausbesitzer oder eine Hausbesitzerin selbst ausführt, kein Gerüst mehr aufstellen dürfen?