Änderung der Entscheidungspraxis im Umgang mit Asylsuchenden aus Afghanistan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen hat es für die Entscheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Umgang mit Asylsuchenden aus Afghanistan gegeben, oder sind geplant infolge der Entscheidung der Bundesminister des Innern und des Auswärtigen, Abschiebungen nach Afghanistan bis zu einer neuen Lagebeurteilung im Grundsatz (mit Ausnahmen) auszusetzen (z. B. Änderung der Lageeinschätzung, Änderung von Herkunftsländerleitsätzen und Textbausteinen, Entscheidungsstopp bis zur neuen Lagebeurteilung usw. – bitte auf alle genannten Punkte so konkret wie möglich und begründet eingehen), und inwieweit werden in Asylbescheiden bei afghanischen Asylsuchenden, die im Jahr 2017 ergangen sind, neben der Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts auch aktuelle Lagebeurteilungen internationaler Organisationen bzw. von unabhängigen Menschenrechtsorganisationen, etwa auch des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR), eingegangen (bitte so ausführlich und konkret wie möglich darlegen und begründen)?