Änderung der Entlastungshöchstbeträge für Unternehmensverbünde bei den gesetzlichen Regelungen zur Gas- und Strompreisbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen plant die Bundesregierung mit dem angekündigten Energiepreisbremsen-Reparaturgesetz im Hinblick auf verbundene Unternehmen, und sollen insbesondere verbundene und nichtverbundene Unternehmen bei der Berechnung der Entlastungshöchstbeträge im Rahmen der Strom- und Gaspreisbremsengesetze vor dem Hintergrund gleichgestellt werden, dass die aktuelle Berechnung der Entlastungshöchstbeträge mir gegenüber geäußerten Angaben von Fachverbänden zufolge zu großen Unterschieden bei möglichen Entlastungshöchstbeiträgen pro Standort und damit nach meiner Auffassung zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten der verbundenen Unternehmen führt?