Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung u.a. mit Vorschriften über die Ausrüstung von Strecken mit Zugbeeinflussungsanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bereits Anfang 2008 eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) erarbeiten soll (EI – DER EISENBAHNINGENIEUR 02/11, S. 51), und wenn ja, warum liegt dieser Entwurf drei Jahre nach Einrichtung dieser Arbeitsgruppe noch nicht vor?<br /> <br /> Trifft es zu, dass in dieser Arbeitsgruppe erörtert wurde, die Geschwindigkeitsgrenze für die Ausrüstungspflicht von Strecken auf 80 oder 60 km/h abzusenken, und auf welcher Art von Strecken kann nach Ansicht der Bundesregierung auf eine Ausrüstung mit Zugbeeinflussungsanlagen verzichtet werden (bitte mit Begründung)?