Änderung der Einkommensanrechnung für Leistungsbezieher nach dem neugefassten SHB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt sich die Anrechnung von Einkommen bei Leistungsberechtigten nach dem neu geregelten Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit geringfügigem Erwerbseinkommen, die zusätzlich steuerfreies Einkommen nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes (EStG) haben dar, und wie hat sich durch die Neuregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch diese Anrechnung gegenüber der bisherigen Regelung verändert (bitte mit aussagekräftigen Beispielrechnungen für den Status quo und den Status quo ante angeben)?