Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung; Beschränkung der Jagd auf Heringsmöwe und Saatgans
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung einen Entwurf für eine Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung vorlegen, um die – wie im am 27. November 2012 vom Bundesministerium für Ernährung, Verbraucherschutz und Landwirtschaft (BMELV) an verschiedene Jagd- und Naturschutzverbände versendeten Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ausgeführt – gemäß Afrikanisch-eurasischem Wasservogelabkommen (AEWA) vorzunehmende Beschränkung der Jagd auf Heringsmöwe und Saatgans umzusetzen, und womit begründet die Bundesregierung – nachdem der Staatssekretär im BMELV am 3. Dezember 2012 in einem Schreiben an verschiedene Jagd- und Naturschutzverbände mitgeteilt hat, dass die am 27. November 2012 angekündigten geplanten Änderungen der Jagdzeiten nicht weiter verfolgt würden – in der Sache gegebenenfalls den Verzicht auf eine diesbezügliche Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten?