Änderung der Breite für Bemessungs-Kfz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung ändert das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Breite für Bemessungs-Kfz (vgl. hierzu www.fgsv-verlag.de/rbsv inkl. Einführungsschreiben BMVI), und welche Auswirkungen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung auf bestehende Straßenquerschnitte (z. B. die Breite von Gehwegen, Radwegen, die Möglichkeit Radstreifen oder Schutzstreifen anzuordnen etc.)?