Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist der Stand des Rechtsetzungsverfahrens der geplanten Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO; https://taz.de/Drohendes-Ankerverbot-in-Berlin/!5785756/), und wann soll die Änderung in Kraft treten? <br /> <br /> Aus welchen Gründen soll § 21.24 Nummer 6 Satz 2 BinSchStrO gestrichen werden (Quelle: https://taz.de/Drohendes-Ankerverbot-in-Berlin/!5785756/), und steht die Streichung dieses Satzes und damit der Möglichkeit, "dass ein unbemanntes Kleinfahrzeug an einer ungenehmigten Liegestelle bis zu einem Tag stillliegen" darf nicht im Widerspruch zum jüngst vorgestellten "Masterplan Freizeitschifffahrt" des BMVI und dem dort genannten Ziel, "die Freizeitschifffahrt und deren Betrieb noch attraktiver" zu gestalten (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/WS/masterplan-freizeitschifffahrt.pdf?__blob=publicationFile)?