Änderung der Besteuerung von Heat-not-burn-Produkten und E-Zigaretten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung, die Besteuerung von Heat-Not-Burn-Produkten und E-Zigaretten unilateral auf nationaler Ebene zu ändern, nachdem die Bundesregierung noch im Januar 2019 aufgrund einer fehlenden harmonisierten Besteuerungsgrundlage von Tabakerhitzern und anderen neuartigen Rauchprodukten von einer Fragmentierung des EU-Binnenmarktes gewarnt und für eine gemeinsame Herangehensweise der EU-Mitgliedstaaten bei der Überarbeitung der EU-Tabaksteuerrichtlinie auf EU-Ebene geworben hat (Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/16325), und inwiefern ist der Vorschlag des Referentenentwurfs aus dem Bundesministerium der Finanzen nach Einschätzung der Bundesregierung mit der EU-Tabaksteuerrichtlinie (2014/64/EU) vereinbar, nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids im Rahmen des Tabaksteuergesetzes zu besteuern, obwohl diese keinen Tabak enthalten?