Änderung der Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind seitens der Bundesregierung Änderungen der Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen geplant (Definition des berechtigten Personenkreises), und sind dabei Einschränkungen des bisher berechtigten Personenkreises für die Nutzung von Behindertenparkplätzen vorgesehen? <br /> <br /> In welcher Form (Zeitrahmen, Beteiligte) soll nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Richtlinie zur Erlangung des Merkzeichens "aG" (= außergewöhnliche Gehbehinderung, z. B. Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer) überarbeitet werden, und welche Auswirkungen hätte die Änderung auf die Größe des zur Nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigten Personenkreises?