Änderung der Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung der Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer vorlegen, um die Kfz-Steuer stärker an den CO2 -Emissionen auszurichten, wie die Bundesregierung im Eckpunktepapier für Klimaschutzprogramm 2030 vom 20. September 2019 ankündigt (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1; S. 12), und hält die Bundesregierung an ihrem Zeitplan aus dem Klimaschutzprogramm fest, wonach die Änderung der Kfz-Steuer für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten sollen?