Änderung der ärztlichen Approbationsordnung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt, Behinderung nicht mit Krankheit gleichzusetzen, die Vorschläge der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. vom 6. Dezember 2012, die ärztliche Approbationsordnung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention so zu ändern, dass Menschen mit chronischen Erkrankungen und mit Behinderungen – auch durch die Einführung eines Prüfungsfaches "Medizin und Menschenrechte" – in Ausbildung und Prüfung angehender Ärzte anders einbezogen werden (siehe www.kobinet-nachrichten.org vom 6. Dezember 2012)?