Änderung der Arbeitshilfe zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Folge des in der Antwort auf meine Mündliche Frage 10, Plenarprotokoll 19/194 angekündigten Treffens mit den Ländern bezüglich der Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung von organisiertem Leistungsmissbrauch durch EU-Bürger vorgenommen, und wie wurde dabei die Kritik der GGUA Flüchtlingshilfe e. V. und Tacheles e. V. in oben genannter Mündlicher Frage berücksichtigt?